Einlagensicherung
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Die Einlagensicherung der Banken in
Deutschland garantiert den Bankkunden, bei einem Konkurs der Bank, dass
die dort getätigten Einlagen, durch einen Sicherungsfond abgesichert
sind. |
So fallen unter die Einlagensicherung der
Banken in erster Linie Sichteinlagen, Sparguthaben, Termingelder
Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus
Wertpapiergeschäften, welche sowohl für Privatpersonen, Geschäftskunden und
öffentlichen Stellen gilt. Hingegen wird Sondervermögen oder auch
Inhaberschuldverschreibungen nicht von der Einlagensicherung der Banken
abgesichert.
Aufgrund einer großen Bankpleite (Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974) in den
1970er Jahren, wurde die Einlagensicherung im Jahr 1976 festgeschrieben, um den
Bankkunden eine gewisse Sicherheit ihrer Einlagen zu garantieren. Dies bedeutet,
dass alle Banken mit Sitz in Deutschland dieser Entschädigungseinrichtung
beitreten müssen. So haben die meisten Banken in Deutschland, weitere Maßnahmen
ergriffen um im Schadensfall seine Kunden im vollen Umfang entschädigen zu
können, dies gilt sowohl für private, öffentliche als auch für
genossenschaftliche Banken.
Etwas anders sieht es bei Banken mit einem ausländischen Hauptsitz aus, hier
gelten die europäischen Richtlinien die eine Entschädigung von 90 Prozent /
maximal 20.000 Euro pro Person festschreiben. Daher ist es bei Einlagen bei
solchen Banken wichtig, sich eingehend über die Liquidität des Instituts zu
informieren und im Zweifel höchstens bis zur abgesicherten Summe von 20.000 Euro
pro Person zu investieren.