Einlagensicherung

 

Die Einlagensicherung der Banken in Deutschland garantiert den Bankkunden, bei einem Konkurs der Bank, dass die dort getätigten Einlagen, durch einen Sicherungsfond abgesichert sind.

 

So fallen unter die Einlagensicherung der Banken in erster Linie Sichteinlagen, Sparguthaben, Termingelder Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, welche sowohl für Privatpersonen, Geschäftskunden und öffentlichen Stellen gilt. Hingegen wird Sondervermögen oder auch Inhaberschuldverschreibungen nicht von der Einlagensicherung der Banken abgesichert.

Aufgrund einer großen Bankpleite (Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974) in den 1970er Jahren, wurde die Einlagensicherung im Jahr 1976 festgeschrieben, um den Bankkunden eine gewisse Sicherheit ihrer Einlagen zu garantieren. Dies bedeutet, dass alle Banken mit Sitz in Deutschland dieser Entschädigungseinrichtung beitreten müssen. So haben die meisten Banken in Deutschland, weitere Maßnahmen ergriffen um im Schadensfall seine Kunden im vollen Umfang entschädigen zu können, dies gilt sowohl für private, öffentliche als auch für genossenschaftliche Banken.

Etwas anders sieht es bei Banken mit einem ausländischen Hauptsitz aus, hier gelten die europäischen Richtlinien die eine Entschädigung von 90 Prozent / maximal 20.000 Euro pro Person festschreiben. Daher ist es bei Einlagen bei solchen Banken wichtig, sich eingehend über die Liquidität des Instituts zu informieren und im Zweifel höchstens bis zur abgesicherten Summe von 20.000 Euro pro Person zu investieren.
 

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